Kontrollintervalle
Die FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien unterscheiden festgelegte Kontrollintervalle für Regelkontrollen von anlassbezogenen Zusatzkontrollen.
Das Kontrollintervall für Regelkontrollen hängt von den Baumumständen ab. Junge Bäume sind zweijährlich zu kontrollieren, während die Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie bei alten oder bereits vorgeschädigten Bäumen mindestens jährlich zu erfolgen hat.
Zusatzkontrollen sind beispielsweise nach extremen Witterungsereignissen, nach Schadensfällen an Bäumen oder wesentlichen Eingriffen in den Baum erforderlich.
In den Kommunen mangelt es jedoch oft an Personal und Haushaltsmitteln für solch unvorhergesehene Baumkontrollen nach FLL-Richtlinie. Angesichts des Klimawandels und der zunehmenden extremen Sturm- und Starkregenereignisse stehen Kommunen deshalb vor großen Herausforderungen.
Visuelle und technische Untersuchung
Die Baumkontrolle nach FLL-Richtlinie findet zweistufig statt. Einer augenscheinlichen Kontrolle folgt bei Verdachtsmomenten eine technische Untersuchung.